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Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste 

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. 

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 31.03.2023 schriftlich an uns oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

 

Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich

Wahlamt Zimmer-Nr. 005 Erdgeschoss

Forchheimer Str. 1

91090 Effeltrich

 

Wir benötigen folgende Angaben:

  • Familienname
  • Geburtsname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Straße
  • Hausnummer
  • Wohnort
  • Beruf

Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung.